Personalausweis (vorläufiger) - Beantragung
Kurzbeschreibung
Nutzen Sie gerne den Abholservice unseres Fahrradkuriers!
Bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises kann am Schalter die Option der Zustellung per Kurier vermerkt werden.
Der Fahrradkurier wird das Personaldokument an einem mit Ihnen abgestimmten Tag & Uhrzeit nach Hause bringen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.
Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Information zur Dokumentenstation
Mit der Dokumentenstation erhalten Sie Ihren beantragten Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Personalausweis ohne an die Öffnungszeiten des Bürgerservicecenters oder einen Termin gebunden zu sein.
Die Dokumentenstation steht Ihnen 24/7 auf dem Campus der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Diese neue Abholoption kann gebührenfrei bei der Antragsstellung im Bürgerservicecenter mitgewählt werden. Sofern Sie Interesse an der Nutzung der Dokumentenstation haben, sprechen Sie uns bitte an.
Kontaktdaten
Internet | Online-Terminverwaltung |
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Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Gebühren
- Gebühr: 10,00 EUR.
- Gebühr: 13,00 EUR. Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.
Fristen
- Geltungsdauer:
Weitere Informationen
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Ansprechpartner
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.
Generelle Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
Rechtsbehelf
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Formulare
Merkblätter
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008453.php
- Druckdatum
- 03.12.2024 18:30