Personalausweis (vorläufiger) - Beantragung
Kurzbeschreibung
- Personalausweis Ausstellung vorläufig
- muss zurückgegeben werden, wenn der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird
- wird sofort ausgehändigt
- Gültigkeitsdauer: maximal 3 Monate
- Kosten:
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
- zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt
-------------------
Nutzen Sie gerne den Abholservice unseres Fahrradkuriers!
Bei Beantragung eines vorläufigen Personalausweises kann am Schalter die Option der Zustellung per Kurier vermerkt werden.
Der Fahrradkurier wird das Personaldokument an einem mit Ihnen abgestimmten Tag & Uhrzeit nach Hause bringen.
Beschreibung
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt an Hauptwohnsitz stellen. Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei einem anderen Bürgeramt, benötigen Sie einen wichtigen Grund. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab, zum Beispiel telefonisch. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von EUR 13,00 an.
Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen.
Ist für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt, hat dieser den Antrag für den Betreuten in dessen Anwesenheit zu stellen, wenn die Antragstellung zu dem Aufgabenkreis des Betreuers gehört.
Beantragt ein ausweispflichtiger Jugendlicher (ab vollendetem 16. Lebensjahr) keinen Personalausweis, müssen der/die Sorgeberechtigte/n den Antrag stellen.
Es ist möglich bereits vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.
Information zur Dokumentenstation
Mit der Dokumentenstation erhalten Sie Ihren beantragten Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Personalausweis ohne an die Öffnungszeiten des Bürgerservicecenters oder einen Termin gebunden zu sein.
Die Dokumentenstation steht Ihnen 24/7 auf dem Campus der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Diese neue Abholoption kann gebührenfrei bei der Antragsstellung im Bürgerservicecenter mitgewählt werden. Sofern Sie Interesse an der Nutzung der Dokumentenstation haben, sprechen Sie uns bitte an.
Kontaktdaten
Internet | Online-Terminverwaltung |
---|
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
Erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Gebühren
- EUR 10,00
- EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Rechtsgrundlagen
Fristen
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Der vorläufige Personalausweis kann dem Antragsteller am folgenden Werktag ausgehändigt werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Den vorläufigen und den neuen regulären Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.
Die Behörde stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis direkt vor Ort aus.
Ansprechpartner
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Personalausweis besitzen
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den vorläufigen Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin!
Generelle Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
zusätzlich bei unter 16-Jährigen:
- persönliches Erscheinen des Kindes bzw. Jugendlichen
- persönliches Erscheinen eines oder beider Sorgeberechtigten bei denen das Kind bzw. der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- Personalausweis oder Pass aller Sorgeberechtigten
(bei Anwesenden im Original / bei Nicht-Anwesenden in Kopie) - ggf. muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
(Der Vordruck einer Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als Datei zum Download bereit) - ggf. Sorgerechtserklärung / Nachweis des alleinigen Sorgerechts
zusätzlich bei erstmaliger Beantragung:
- die Geburtsurkunde im Original
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Formulare
Merkblätter
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008453.php
- Druckdatum
- 24.09.2023 19:26