Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
- Eine Online-Funktion (eID-Funktion) ist zugeschaltet. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
- Der neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Funktion wird nicht von der Personalausweisbehörde eingetragen!
Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:
- bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
- bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
- bei Verlust des Personalausweises
- bei Diebstahl des Personalausweises
- ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Unsere „Fast Lane“ geht an den Start!
Am 24.03.2025 eröffnet unser neuer Außenstandort zur Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen unter bestimmten Voraussetzungen, in der Edisonallee 11-19, 14473 Potsdam. Ab dem 31.03.2025 finden Sie zusätzlich eine Fast Lane in der Yorckstraße 22, 14467 Potsdam.
Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter der Telefonnummer: 0331 289-4444, sowie in unserer online Terminverwaltung (Öffnet in einem neuen Tab).
Sollten Sie einen Termin für die Fast Lane buchen, obwohl die Voraussetzungen (Öffnet in einem neuen Tab) nicht zutreffen, werden die Mitarbeitenden des Bürgerservicecenters Ihr Anliegen am Schalter nicht bearbeiten können. In diesen Fällen buchen Sie bitte telefonisch 0331 289-4444 einen Termin für den Hauptstandort des Bürgerservicecenters in der Yorckstraße 22.
Details
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Erforderliche Unterlagen
-
Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles digitales Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
-
gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
-
bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein Antrag erforderlich, welcher im Bürgerservicecenter computergestützt erstellt wird und vom Antragsteller persönlich unterschrieben werden muss.
Hinweis zum digitalen Lichtbild:
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden seit dem 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder akzeptiert. Nutzen Sie dazu gern unseren Speed Capture Automaten vor Ort oder besuchen Sie vor Ihrem Termine einen lizensierten Fotografen, welcher Ihnen einen QR Code zur Verfügung stellt.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Gebühren
- Gebühr: 37,00 EUR
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. - Gebühr: 22,80 EUR
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. - Gebühr: 10,00 EUR
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. - Gebühr: 13,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. - Gebühr: 30,00 EUR
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
Zahlungsarten
- bar
- ec-Karte
- Kreditkarte
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Zuständigkeit
örtliche Personalausweisbehörde
Weitere Ansprechpunkte
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eid_buergerservicebmi.bundde
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Rechtsgrundlage(n)
§§ 1,2,3 Personalausweisgebührenverordnung (Öffnet in einem neuen Tab)(PAuswGebV)
Rechtsbehelf
Ordnungswidrig handelt, wer sich nicht mit:
- einem gültigen Personalausweis,
- vorläufigen Personalausweis oder
- Reisepass
ausweisen kann und es in diesem Fall für sich oder ggf. als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Hinweise
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weiterführende Informationen
Hinweise zum Selbstbedienungsterminal:
Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten:
- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)
- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass)
die Aufnahme von digitalen Lichtbildern und der Unterschrift durch ein Selbstbedienungsterminal möglich.
Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20. Das Selbstbedienungsterminal ist nicht geeignet für die Fotoaufnahme von Babys, Kleinkindern und Personen unter 1,20 m.
Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 6,00 €.
*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3221 Arbeitsgruppe Bürgerservicecenter | 0331 289-1111 |