Personalausweis - Beantragung 

Beschreibung

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er wird im Scheckkartenformat erstellt und beinhaltet neben den sichtbaren Daten im Inneren einen kontaktlosen Chip, auf dem neben den Ausweisdaten auch das digitale Lichtbild und Fingerabdrücke des Ausweisinhabers gespeichert werden. Abgesehen von der bisherigen Funktion, der Identifizierung des Ausweisinhabers, bietet der neue Personalausweis darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.

  • Eine Online-Funktion (eID-Funktion) ist zugeschaltet. Mit dieser Funktion kann man sich im Internet oder an Automaten authentisieren und personalisierte Dienste nutzen.
  • Der neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet. Um diese Funktion nutzen zu können, muss sich der Inhaber an ein Trustcenter wenden und ein entsprechendes Zertifikat erwerben. Diese Funktion wird nicht von der Personalausweisbehörde eingetragen!

Ein neuer Personalausweis ist in folgenden Fällen zu beantragen:

  • bei Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises
  • bei Namensänderung (wegen Heirat, Scheidung, sonstiger Namensänderung)
  • bei Verlust des Personalausweises
  • bei Diebstahl des Personalausweises
  • ab Vollendung des 16. Lebensjahres

Hinweise zum Selbstbedienungsterminal für biometrische Daten

Seit 11.11.2022 ist im Bürgerservicecenter vor* Beantragung von Personaldokumenten: 

- Personalausweis (einschließlich vorläufiger Personalausweis)

- Reisepass (einschließlich vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass)

die Aufnahme von Lichtbild, Fingerabdrücken und Unterschrift als biometrische Daten durch ein Selbstbedienungsterminal möglich. Die Mindestgröße der zu fotografierenden Person beträgt 1,20 m.

Das Nutzungsentgelt für diese Dienstleistung beträgt 7,00 €.

*Planen Sie hierfür 10 - 15 Minuten vor dem Termin ein!

Kontaktdaten

Internet  Online-Terminverwaltung