Reisepass (ePass) - Beantragung

Kurzbeschreibung

  • Reisepass Ausstellung 
  • bei Einreise in Staaten außerhalb der EU ist ein Reisepass notwendig
  • deutscher Reisepass wird auf Antrag ausgestellt
    • muss persönlich beantragt werden
      • kann im Inland in einem Bürgeramt beantragt werden
      • kann im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragt werden
    • kann für jede Person jeden Alters, auch für Säuglinge und Kleinkinder, beantragt werden
  • Gültigkeit des Reisepasses verfällt vorzeitig, wenn 
    • Eintragungen nicht mehr zutreffen
    • das Passfoto eine eindeutige Feststellung der Identität nicht mehr zulässt
  • Änderung des Wohnorts oder der Größe führen nicht zur Ungültigkeit
  • Voraussetzung: 
    • deutsche Staatsbürgerschaft 
    • es liegen keine Passversagungsgründe vor
  • erforderliche Unterlagen: 
    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • ggfs. Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweis der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person bzw. den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person
  • alternativ kann der Reisepass im Express-Bestellverfahren oder, wenn bis zum Reiseantritt keine Zeit für ein Express-Bestellverfahren (abholbereit in der Regel nach 3 Werktagen) mehr bleibt, auch als vorläufiger Reisepass beantragt werden
  • zuständig:
    • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen) 
    • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)

Beschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Der Kinderreisepass

  • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
  • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
  • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

Beantragung des Reisepasses:

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

Zuständigkeiten:

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. 

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren. 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.

Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.

Besondere Pässe:

  • Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.
  • Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.

Gültigkeit:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Reisepass für Personen unter 18 Jahren:

Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als pdf-Datei zum Download bereit).

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.

Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.

Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl:

Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

In beiden Fällen muss es bei der Passbehörde angezeigt werden, der gestohlene / verlorene Reisepass wird dann als ungültig registriert.

Kontaktdaten

Internet  Terminverwaltung des Bürgerservicecenters