Reisepass (ePass) - Beantragung 

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige, die über eine Grenze der Bundesrepublik aus- oder einreisen sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Für Grenzüberschreitungen innerhalb des Bereiches der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wird der Personalausweis oder vorläufige Personalausweis als Reisedokument anerkannt, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate dauert. 

Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. 

Über die Einreisebestimmungen haben sich die Antragsteller selbst bzw. über den Reiseveranstalter, bei der Vertretung des Reiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren. 

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass besitzen. In begründeten Ausnahmefällen kann man zwei Pässe besitzen. Der zweite Reisepass ist dann 6 Jahre gültig.

Der Pass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden.

Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich! Es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit dem 26. Juni 2012 ungültig sind und das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt berechtigen! Für die Eltern, als Passinhaber, bleibt der Reisepass uneingeschränkt gültig.

Besondere Pässe:

  • Express-Reisepass: ist in der Regel am 3. Werktag nach Eingang des Antrages bei der Bundesdruckerei im Bürgerservice erhältlich.
  • Reisepass für Vielreisende: umfasst 48 Seiten (sonst 32) für amtliche Vermerke.

Gültigkeit:

  • bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Reisepass für Personen unter 18 Jahren:

Für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 18. Lebensjahr erfolgt diese in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigter sowie des Kindes, für das der Pass ausgestellt werden soll. Gegebenenfalls muss die schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden (die Zustimmungserklärung liegt im Bürgerservicecenter vor und steht als pdf-Datei zum Download bereit).

Antragsteller sind die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil bei dem das Kind hauptwohnsitzlich gemeldet ist.

Bei jedem Reisepassantrag werden zwei Fingerabdrücke des Antragstellers gescannt, auf hinreichende Qualität geprüft und an die Bundesdruckerei übermittelt. Auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses werden u. a. das Lichtbild, die Fingerabdrücke und die Bezeichnung der erfassten Finger gespeichert. Die Fingerabdrücke werden in Form des flachen Abdrucks, in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers des Passbewerbers, auf dem Chip gespeichert.

Reisepass Neubeantragung nach Verlust / Diebstahl:

Wurde der Reisepass gestohlen oder verloren, besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen.

In beiden Fällen muss es bei der Passbehörde angezeigt werden, der gestohlene / verlorene Reisepass wird dann als ungültig registriert.

Kontaktdaten

Internet  Terminverwaltung des Bürgerservicecenters