Bewohnerparken - Online

Erforderliche Unterlagen

... die zur Abholung des Bewohnerparkausweises vorgelegt werden müssen:

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Nutzungsbestätigung inklusive einer Ausweiskopie des Halters (nur erforderlich, wenn Sie als Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges sind und das Fahrzeug dauerhaft nutzen)
  • ggf. der bisher genutzte Bewohnerparkausweis (bei Änderungen der Antragsdaten oder bei Parkausweisen mit mehreren Kennzeichen)
  • einen Leasingvertrag, einen Überlassungsvertrag oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ = Blind oder „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
  • bei Abholung durch einen Vertreter eine Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)

Gebühren

  • Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Abholung entrichtet werden.
  • Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.

30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr 
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre 

15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG) 

Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:

12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre

10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)

Hinweis:
Der saisonale Parkbereich 450 besteht jeweils vom 01.05. bis 15.09.

Zahlungsart

  • bar
  • EC-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

Der beantragte Bewohnerparkausweis kann 1 Tag nach Antragstellung während der Öffnungszeiten in der

Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservicecenter 
Yorckstr. 22
14467 Potsdam

gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abgeholt werden.