Bewohnerparken - Online
Erforderliche Unterlagen
... die zur Abholung des Bewohnerparkausweises vorgelegt werden müssen:
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. eine Nutzungsbestätigung (inklusive einer Ausweiskopie des Halters)
- ggf. der bisher genutzte Bewohnerparkausweis (bei Änderungen der Antragsdaten oder bei Parkausweisen mit mehreren Kennzeichen)
- ggf. einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „BL“ = Blind oder „aG“ = außergewöhnliche Gehbehinderung
- ggf. Vollmacht
Gebühren
- Gebühren für den Bewohnerparkausweis müssen bei Abholung entrichtet werden.
- Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
30,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 1 Jahr
55,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweises für 2 Jahre
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
25,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweises für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Gebühren für den saisonalen Parkbereich 450:
12,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 1 Jahr
21,00 Euro - Erteilung des Bewohnerparkausweis für 2 Jahre
10,20 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 1 Jahr mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
15,00 Euro - Erteilung eines Bewohnerparkausweis für 2 Jahre mit Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen BL oder aG)
Hinweis:
Der saisonale Parkbereich 450 besteht jeweils vom 01.05. bis 15.09.
Zahlungsart
bar oder per EC-Karte
Fristen
Der beantragte Bewohnerparkausweis kann 1 Tag nach Antragstellung während der Öffnungszeiten in der
Landeshauptstadt Potsdam
Stadthaus
Bürgerservicecenter
Friedrich-Ebert-Str. 79 / 81
14469 Potsdam
gegen Zahlung der Verwaltungsgebühr abgeholt werden.
Die Abholung kann von montags bis freitags an der Information erfolgen.