Bewohnerparkausweis - Beantragung 

Kurzbeschreibung

Bewohnerparkausweise sind:

zu beantragen.

Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung sobald Ihr Anwohnerparkausweis zur Abholung bereit liegt und Sie einen Termin unter der Durchwahl -3820 oder über die Online-Terminverwaltung zur Abholung im Bürgerservicecenter vereinbaren können.

Der Anwohnerparkausweis kann vor Ort bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

Beschreibung

Die Parkflächen des Potsdamer Innenstadtbereiches werden nahezu flächendeckend bewirtschaftet.

Besondere Berücksichtigung finden hierbei die Bewohner städtischer Quartiere, welche ihre Fahrzeuge in die eigens dafür eingerichteten Bereiche mit den jeweiligen Parkausweis-Nummern abstellen können.

Mit dem Bewohnerparkausweis wird ein Vorrecht gegenüber anderen Nutzergruppen eingeräumt, das bedeutet jedoch nicht, dass der Besitzer eines Bewohnerparkausweises ein Anrecht auf einen bestimmten Parkbereich mit Parkausweis-Nr. hat.

Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.

Antragstellung:

  • im Bürgerservicecenter,
  • in der Kfz-Zulassung-Fahrerlaubnisbehörde oder
  • mit dem Internet-Portal "Bewohnerparken - Online" (siehe ähnliche Produkte / Dienstleistungen)

Voraussetzungen:

Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.

Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein.

Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.

Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter oder der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin

Kontaktdaten