Ehrenkodex der Landeshauptstadt Potsdam 

Beschreibung

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 2. Juni 2010 einen Ehrenkodex beschlossen und den Mitgliedern zur Unterzeichnung empfohlen.

Am 8. Mai 2013 wurde dieser Ehrenkodex um einen Punkt 5 - Geschenke / Bewirtungen / Freikarten sowie einen Punkt 6 - Berichtspflicht ergänzt.

Ehrenkodex der Landeshauptstadt Potsdam

Erklärung

Das Vertrauen in die Integrität der politischen Entscheidungsträger der Landeshauptstadt Potsdam ist von deren rechtmäßigen, unvoreingenommenen und vor allem uneigennützigen Handeln abhängig. Zur Gewährleistung dieses Vertrauens ist Transparenz über die persönlichen und wirtschaftlichen Umstände der Entscheidungsträger, die Einfluss auf Entscheidungen haben könnten, erforderlich. Nur eine solche Transparenz ermöglicht es allen Einwohnerinnen und Einwohnern, sich davon zu überzeugen, dass die kommunalen Entscheidungsträger ausschließlich zum Wohle der Landeshauptstadt handeln.

Im Hinblick auf die zu Recht erwartete Vorbildfunktion und in Ergänzung zu den gesetzlichen Regelungen verpflichten sich die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (einschließlich der sachkundigen Einwohner) freiwillig zu den nachfolgend genannten Grundsätzen:

  1. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung fühlen sich ihren Offenbarungs- und Anzeigepflichten nach § 16 der Hauptsatzung besonders verpflichtet, nach denen der/m Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung schriftlich Auskunft über folgende persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse zu geben sind:
    • gegenwärtig ausgeübte Berufe mit Angabe
      • a) des Arbeitsgebers mit Branche, der Funktion bzw. dienstlichen Stellung,
      • b) der Art des Gewerkes und der Firma bei selbstständigen Gewerbetreibenden,
      • c) des Berufs, Berufszweiges und der Firma bei freien bzw. selbstständigen Berufen.

    Bei mehreren gleichzeitig ausgeübten Berufen ist der Tätigkeitsschwerpunkt anzugeben.

    • Beraterverträge oder Gutachtenerstattung sowie publizistische und Vortragstätigkeiten außerhalb des angezeigten Berufes,
    • Funktionen in Vereinen, Verbänden oder ähnlichen Organisationen,
    • Tätigkeiten als Unternehmer, Gesellschafter oder Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder eines anderen Gremiums.

    Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden diese Angaben bei Veränderungen stets aktualisieren.

    Um diese Angaben der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, werden diese auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Die/ der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird regelmäßig der Stadtverordnetenversammlung schriftlich Bericht über die Einhaltung der Auskunftspflichten erstatten.

  2. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sehen es mit ihrem Amt als unvereinbar an, irgendwelche Vorteile entgegenzunehmen, mit denen Einfluss auf Entscheidungen genommen werden könnte bzw. der Anschein einer Einflussnahme entstehen könnte und verpflichten sich, weder Geld noch unangemessene Sachgeschenke oder sonstige Vorteile anzunehmen, die ihnen auf Grund der Mitgliedschaft in der Stadtverordnetenversammlung
    angeboten werden.

  3. Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind der Überzeugung, dass das Vertrauen in eine uneigennützige Wahrnehmung ihres Amtes von der Vermeidung jeden Eindrucks abhängig ist, dass persönliche Belange Einfluss auf die Entscheidung genommen haben könnten. Insofern werden die Mitglieder ihre Pflicht zur Anzeige von Befangenheitsumständen sehr ernst nehmen und relevante Angaben, die über die Mitteilungspflichten nach § 16 der Hauptsatzung hinausgehen, wie z. B. zum Grundvermögen und zu Beteiligungen innerhalb des Gemeindegebietes mitteilen.

  4. Schließlich sehen es die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung als unzulässig an, Kenntnisse, die sie allein auf Grund ihrer Stadtverordnetentätigkeit erlangen, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter zu verwenden.

  5. Die Annahme von Bargeld ist grundsätzlich unzulässig. Zulässig ist die Annahme von geringwertigen Sachgeschenken bis zu einer Wertgrenze von 30 Euro sowie zum Beispiel von Massenwerbeartikeln, Blumensträußen oder ähnlichen im Rahmen des Üblichen liegenden Aufmerksamkeiten. Höherwertige Geschenke bei offiziellen Anlässen, deren Ablehnung gegen die Regeln der Höflichkeit verstoßen würde (zum Beispiel Gastgeschenke bei Auslandsreisen), sind unverzüglich dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu übergeben.

    Einladungen zum Essen oder ähnlichen Anlässen gehören zur Ausübung insbesondere der repräsentativen Funktionen der ehrenamtlichen Tätigkeit und sind nicht zu beanstanden, wenn sie einen angemessenen Umfang nicht überschreiten. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob sich aus einer Einladung Abhängigkeiten ergeben können. Abhängigkeiten können bei Einladungen in einem kleineren Personenkreis leichter entstehen als bei Veranstaltungen in einem großen offiziellen Rahmen. In Zweifelsfällen soll die Einladung abgelehnt werden. Als Obergrenze für den Wert einer angemessenen Bewirtung werden etwa 100 Euro angesehen.

    Die Teilnahme an repräsentativen Veranstaltungen ist Bestandteil auch ehrenamtlicher Mandatstätigkeit. Die Stadtverordnetenversammlung hält die Annahme von angebotenen Freikarten für zulässig, wenn sie mit der Funktion des Mandatsträgers in Zusammenhang steht oder auf einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung oder eines beschließenden Ausschusses beruht oder wenn es sich um Freikarten für Veranstaltungen von Einrichtungen handelt, die überwiegend der Stadt gehören. In weiteren Fällen sind Freikarten dem Ehrenrat anzuzeigen, wenn sie pro Karte einen Wert von 50 Euro überschreiten.

  6. Über Verstöße gegen die Mitteilungspflicht nach diesem Ehrenkodex informiert der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung einmal jährlich gegenüber der Stadt-verordnetenversammlung.

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden alle Bestrebungen gegen Korruption unterstützen und korruptives Verhalten weder bei der Verwaltung der Stadt noch bei ihren politischen Entscheidungsträgern dulden. Sie verbinden mit dieser Erklärung zum rechtmäßigen und uneigennützigen Handeln den Wunsch, dass nach dem Beitritt zu Transparency International Deutschland e. V. und den Maßnahmen zur Neuausrichtung der Korruptionsprävention nun ein weiterer wichtiger Schritt hin zur transparenten öffentliche Verwaltung getan werden kann.

Um dieses zu untermauern, befürworten die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung die Bildung eines Ehrenrates unter Vorsitz der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, in den jede Fraktion einen Vertreter entsendet und der auf die Einhaltung des Ehrenkodexes achtet und bei Verstößen Empfehlungen für Sanktionen an die Stadtverordnetenversammlung aussprechen kann.

Gemäß der Empfehlung der Stadtverordnetenversammlung unterzeichne ich diese Erklärung

Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Datum:

 

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Name, Mitglied der Stadtverordnetenversammlung
der Landeshauptstadt Potsdam

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