907 Rechnungsprüfungsamt

Beschreibung

Öffentliche Finanzkontrolle findet nicht um ihrer selbst Willen statt; sie dient der Sicherung eines sparsamen, effektiven und effizienten Umgangs der öffentlichen Verwaltung mit den ihr anvertrauten öffentlichen Mitteln. Damit handelt die öffentliche Finanzkontrolle im Interesse der Steuerzahler.

Das Rechnungsprüfungsamt nimmt die Aufgaben der örtlichen Prüfung gem. §§ 101 ff der Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf) wahr. Die besondere Stellung des Rechnungsprüfungsamtes kommt dadurch zum Ausdruck, dass es der Stadtverordnetenversammlung unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit dieser unmittelbar unterstellt ist. Bei der sachlichen Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist das Rechnungsprüfungsamt unabhängig und insoweit an Weisungen nicht gebunden. Darüber hinaus werden die Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes von der Stadtverordnetenversammlung bestellt und ggf. abberufen. Dadurch soll ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Objektivität bei der Durchführung der Prüfungshandlungen gewährleistet werden. Die Rechte und Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes sind in der Rechnungsprüfungsordnung festgelegt.

Das grundlegende Selbstverständnis des Rechnungsprüfungsamtes wird in einem Leitbild konkretisiert. An der Erarbeitung haben alle Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes mitgewirkt.

Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen finden Sie unter Downloads / Links.

   

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