Beschreibung
Bei oder nach der Eheschließung können Ehegatten ihren Namen in der Ehe bestimmen.
Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Wurde die Ehe in Deutschland geschlossen, wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Eheschließungsstandesamtes wirksam. Nachdem der Registereintrag verändert wurde, wird dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Eheurkunde ausgestellt.
Bei einer Eheschließung im Ausland ohne nochmalige Beurkundung in einem deutschen Standesamt nimmt das Wohnsitzstandesamt die Namenserklärung entgegen und bescheinigt die Namensänderung.
Bei gänzlich fehlendem Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt I in Berlin zuständig (siehe Downloads / Links).
Bestimmung eines Ehenamens
Ehegatten können gemeinsam einen Ehenamen bestimmen:
- Geburtsname oder aktuell geführter Familiennamen eines Ehegatten
Wenn der Name aus mehreren Teilen besteht, kann auf Wunsch auch nur einer oder einige Namen davon gewählt werden.
Neu seit 01.05.2025:
- Doppelname aus den Namen beider Ehegatten (jeweils Geburtsname oder aktuell geführter Familienname)
Wenn der Name eines Ehegatten aus mehreren Teilen besteht, ist nur einer davon wählbar. Der Doppelname wird mit einem Bindestrich verbunden, ist aber auf ausdrückliche Erklärung der Ehegatten auch ohne Bindestrich möglich. Für beide Ehegatten gilt die gleiche Reihenfolge der Namen. - geschlechtsangepasste Form des Ehenamens für jeden Ehegatten
- nach sorbischer Tradition bei Zugehörigkeit zum sorbischen Volk
- nach der Rechtsordnung eines anderen Staates bei entsprechender Herkunft des Ehegatten oder traditioneller Herkunft des Namens aus dem dortigen Sprachraum.
Der Ehename kann während bestehender Ehe nicht widerrufen werden.
Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehenamen für nur einen Ehegatten
Derjenige Ehegatte, dessen Name nicht Ehename ist, kann zum gemeinsamen einteiligen Ehenamen einen Begleitnamen bestimmen und damit nur für sich einen Doppelnamen erhalten.
Als Begleitname kann bestimmt werden:
- der Geburtsname oder der aktuell geführte Familienname
Wenn der Name aus mehreren Teilen besteht, ist nur einer davon wählbar. Der Begleitname kann dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Der Doppelname wird nicht mit einem Bindestrich verbunden, ist aber auf ausdrückliche Erklärung auch mit Bindestrich möglich.
Die Hinzufügung des Begleitnamens kann während bestehender Ehe einmalig widerrufen werden.
Wiederannahme eines früheren Namens
Nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe oder dem Tod eines Ehegatten kann vom geschiedenen oder verwitweten Ehegatten wieder angenommen werden:
- der Geburtsname
- der frühere Familienname vor der Ehenamensbestimmung
Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen
Ist ein Ehegatte ausländischer Staatsangehöriger kann eine Rechtswahlerklärung zu einem ausländischen Namensrecht möglich sein, mit der ggf. auch andere Namen als nach deutschem Recht bestimmt werden können. In diesem Fall werden Sie vom Standesamt ausführlich zur Namensgestaltung beraten.
Details
Erforderliche Unterlagen
für die Bestimmung eines Ehenamens:
- persönliches Erscheinen beider Ehegatten
- Personalausweis / Reisepass
- Eheurkunde (wenn Eheschließung nicht in Potsdam)
für die Bestimmung eines Begleitnamens, wenn bereits ein Ehename besteht:
- persönliches Erscheinen des namensändernden Ehegatten
- Personalausweis / Reisepass
- Eheurkunde (wenn Eheschließung nicht in Potsdam)
bei Wiederannahme eines früheren Namens:
- persönliches Erscheinen des wiederannehmenden Ehegatten
- Personalausweis / Reisepass
- Eheurkunde (wenn Eheschließung nicht in Potsdam)
- rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des anderen Ehegatten
Gebühren
47,00 Euro - Beurkundung einer Erklärung zur Namensänderung
18,00 Euro - Bescheinigung über die Namensänderung
Zahlungsarten
- EC-/Kredit-Karte
Rechtsgrundlage(n)
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3222 Arbeitsgruppe Bürgerservice Standesamt | 0331 289-1112 |