Namensänderungen von Ehegatten
Beschreibung
Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.
Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Eheschließungs-/ Lebenspartnerschaftsstandesamtes. Nachdem der Registereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.
Bei Eheschließung im Ausland nimmt das Wohnsitzstandesamt die Namenserklärung entgegen und bescheinigt die Namensänderung.
Bei fehlendem Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig (siehe Downloads / Links).
Bitte beachten Sie:
Alle nachfolgend beschriebenen Namenserklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich, d. h. sie können nicht durch erneute Erklärung wieder rückgängig gemacht werden, z. B. wenn ein Ehegatte / Lebenspartner in späteren Jahren mit der Namensänderung nicht mehr einverstanden sein sollte.
Gemeinsamen Ehe-/ Lebenspartnerschaftsname bestimmen
- Dieser kann bei oder nach der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft bestimmt werden
- Dies kann der Geburtsname oder der bisher geführte Familienname des einen oder des anderen Partners sein
Doppelnamen bestimmen
- Dieser kann bei oder nach der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft bestimmt werden
- Wenn zuvor gemeinsam ein Familienname erklärt wurde, ist der Doppelname nur für einen Partner möglich
- Dem gemeinsamen Familiennamen kann der Geburtsname oder der bisher geführte Familienname vorangestellt oder angefügt werden
- Beide Namen werden mit einem Bindestrich verbunden
Doppelnamen widerrufen
- Die Erklärung zum Doppelnamen kann während bestehender Ehe / Lebenspartnerschaft einmalig widerrufen werden
Früheren Namen wieder annehmen
- nach der Scheidung Ihrer Ehe / Auflösung der Lebenspartnerschaft oder Tod des Ehegatten / Lebenspartners kann der Geburtsname oder der frühere Name wieder angenommen werden
Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen
- Ist ein Ehegatte / Lebenspartner ausländischer Staatsangehöriger sind Rechtswahlerklärungen und damit ggf. auch andere Namensführungen möglich. In diesem Fall werden Sie vom Standesamt ausführlich zur Namensgestaltung beraten
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | namensaenderungsbehoerderathaus.potsdamde |
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