Beschreibung
- Genehmigung für die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts
Dazu zählen:
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Grunddienstbarkeiten
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Nießbrauchrechte
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beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
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dingliche Verkaufsrechte
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Reallasten
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Hypotheken
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Grundschulden
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Rentenschulden
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Dauerwohn-bzw. Nutzungsrecht
Nicht der Genehmigungspflicht unterliegen:
- gemäß BauGB die Bestellung eines Rechtes, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen in Verbindung steht, wenn durch Nachweis der Baukosten der Kausalzusammenhang zwischen der Baumaßnahme und der Durchführung der städtebaulichen Sanierung hergestellt wird
- Baulasten, Vormerkungen oder die Eintragung einer Zwangshypothek als Sicherungshypothek
- die Aufhebung oder Veräußerung der o.g. Belastungen
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- Alle am Rechtsvorgang Beteiligte
- oder deren Bevollmächtigte (Notar)
Details
Erforderliche Unterlagen
-
formloser Antrag durch den Eigentümer bzw. Bevollmächtigten eigenhändig unterschrieben
- aktueller Grundbuchauszug (komplettes Original)
- Rechtsvorgang (beglaubigte Kopie)
- Zweckbindungserklärung des Bestellers (was soll mit der Grundschuld finanziell abgesichert werden)
- bei Grundschuldbestellung für die Baufinanzierung eine Auflistung der Bauleistungskosten (aufgeschlüsselt nach Gewerken)
Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Der Antrag ist formlos zu stellen, muss eigenhändig unterschrieben sein und ist per Post an den Bereich Stadterneuerung zu senden.
Gebühren
Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Fristen
Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 144 / 145 Baugesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BauGB)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Zubke | Sanierungsgebiete Potsdamer Mitte, 2. barocke Stadterweiterung, Holländisches Viertel, Am Kanal/Stadtmauer, Entwicklungsbereich Block 27 | Sachbearbeiterin Grundstücksangelegenheiten | 0331 289-3236 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
417 Bereich Finanzen und Grundstücke | 0331 289-3239 |
Links und Downloads
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