Beschreibung
Ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den eine Verpflichtung zu einem der im BauGB genannten Rechtsgeschäfte begründet wird, bedarf der Genehmigung.
Dazu zählen:
-
rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks
-
Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
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Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (aber nicht die Bestellung eines Rechts, das mit der Durchführung von Baumaßnahmen i.S.d. BauGB in Zusammenhang steht)
Dem Begriff des Vertrages unterfallen Kaufverträge, der Tauschvertrag, der Schenkungsvertrag.
Die Genehmigungspflicht bezieht sich insbesondere auch auf die Änderung eines bereits genehmigten Vertrages. Ist der schuldrechtliche Vertrag genehmigt worden, gilt auch das in Ausführung dieses Vertrages vorgenommene dingliche Rechtsgeschäft als genehmigt.
Die Verpflichtung zur Abtretung des Anspruches auf Auflassung zählt nicht hierunter.
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- Alle am schuldrechtlichen Vertrag Beteiligte
- oder deren Bevollmächtigte (Notar)
Hinweis
Für Nachfragen und Rücksprachen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/innen des Bereiches Stadterneuerung gerne zur Verfügung.
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag (eigenhändig unterschrieben)
- Lageplan
- Ausfertigung des schuldrechtlichen Vertrages
Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Der Antrag ist per Post an den Bereich Stadterneuerung zu senden.
Gebühren
Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Fristen
Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 144 / 145 Baugesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BauGB)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Zubke | Sanierungsgebiete Potsdamer Mitte, 2. barocke Stadterweiterung, Holländisches Viertel, Am Kanal/Stadtmauer, Entwicklungsbereich Block 27 | Sachbearbeiterin Grundstücksangelegenheiten | 0331 289-3236 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
417 Bereich Finanzen und Grundstücke | 0331 289-3239 |
Links und Downloads
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