Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für den Verkauf eines Grundstücks sowie die Bestellung eines Erbbaurechts
Beschreibung
Einer schriftlichen Genehmigung bedürfen:
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Grundstücksteils oder eines Miteigentumanteils an einem Grundstück
- die Bestellung und die Veräußerung eines Erbbaurechts
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- Eigentümer
- Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer
- Erbbauberechtigte
- oder deren Bevollmächtigte (Notar)
Hinweis
Für Nachfragen und Rücksprachen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/innen des Bereiches Stadterneuerung gerne zur Verfügung.
Ähnliche Produkte / Dienstleistungen
- Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben und sonstige Maßnahmen
- Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts
- Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für die Teilung eines Grundstückes
- Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung für schuldrechtliche Verträge
- Sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung über den befristeten Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils von mehr als einem Jahr