Beschreibung
Einer schriftlichen Genehmigung bedürfen:
- die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks, Grundstücksteils oder eines Miteigentumanteils an einem Grundstück
- die Bestellung und die Veräußerung eines Erbbaurechts
Einen Antrag auf sanierungs- oder entwicklungsrechtliche Genehmigung können stellen:
- Eigentümer
- Grundstückskäufer / Grundstücksverkäufer
- Erbbauberechtigte
- oder deren Bevollmächtigte (Notar)
Hinweis
Für Nachfragen und Rücksprachen stehen Ihnen die zuständigen Sachbearbeiter/innen des Bereiches Stadterneuerung gerne zur Verfügung.
Details
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag (eigenhändig unterschrieben)
- Vertragsurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie
Zur Beschleunigung der Bearbeitung wird empfohlen, die Antragsunterlagen in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Der Antrag kann per Post an den Bereich Stadterneuerung gesandt werden.
Gebühren
- Der Bescheid ergeht gebührenfrei.
Fristen
Die Frist für die Bearbeitung beträgt einen Monat ab Eingang der für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen. Müssen Unterlagen oder Angaben nachgefordert werden, beginnt die Frist erst mit Eingang der letzten angeforderten Unterlagen. Eine Fristverlängerung höchstens um drei Monate ist möglich.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 144 / 145 Baugesetzbuch (Öffnet in einem neuen Tab) (BauGB)
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
---|---|---|---|
Frau Zubke | Sanierungsgebiete Potsdamer Mitte, 2. barocke Stadterweiterung, Holländisches Viertel, Am Kanal/Stadtmauer, Entwicklungsbereich Block 27 | Sachbearbeiterin Grundstücksangelegenheiten | 0331 289-3236 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
---|---|---|
417 Bereich Finanzen und Grundstücke | 0331 289-3239 |
Links und Downloads
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