Fundsachen - Annahme
Beschreibung
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Verderbliche und gesundheitsschädliche Fundsachen müssen sofort entsorgt werden.
- Finderlohn:
Wenn sich die/der Suchende meldet und die Sache an der/dem Eigentümer/in zurückgegeben werden kann, können Sie von ihr/ihm aus privatrechtlichen Ansprüchen einen Finderlohn beanspruchen. Dieser beträgt als gesetzlicher Mindestanspruch 5 % des Wertes der Sache. Ist die Sache mehr als 500,00 € wert, wird der Finderlohn von dem darüberhinausgehenden Mehrwert mit 3 % berechnet. (§ 971 BGB).
- Eigentum:
Kann die Fundsache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (6 Monate ab Anzeigedatum – § 973 BGB) der/ dem Eigentümer/in nicht wieder zurückgegeben werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen das Eigentum an der Fundsache für sich beanspruchen und vom Fundbüro wieder abholen. Sie werden nach Ablauf der Frist über den Eigentumserwerb und die Abholung informiert.
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Erforderliche Unterlagen
- keine
Gebühren
- kostenfrei - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von unter 25,00 Euro
- 06,00 Euro - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von 25,00 Euro bis unter 150,00 Euro
- 11,00 Euro - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von 150,00 Euro bis unter 500,00 Euro
- 16,00 Euro (je angefangene 500,00 Euro) - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert ab 500,00 Euro
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Der Finder sollte persönlich im Fundbüro erscheinen, wenn die Fundsache im Fundbüro aufbewahrt werden muss.
- Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen, sobald Eigentumserwerb oder Finderlohn angemeldet wird.
- Die Abgabe der Fundsache ist auch durch einen Dritten mittels Vollmacht möglich.
Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen nach Terminvereinbarung im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam notwendig, um zugleich ggf. neue oder vorläufige Dokumente zu beantragen.
Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.
Der Finder kann bei Fundsachen (die keine persönlichen Daten enthalten) Eigentumserwerb anmelden. Es werden dann die Fundanzeige und Fotos der Fundsache benötigt.
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000003801.php
- Druckdatum
- 06.05.2024 04:28