Fundsachen - Annahme 

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Gebühren

  • kostenfrei - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von unter 25,00 Euro
  • 06,00 Euro - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von 25,00 Euro bis unter 150,00 Euro
  • 11,00 Euro - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert von 150,00 Euro bis unter 500,00 Euro
  • 16,00 Euro (je angefangene 500,00 Euro) - für die Herausgabe von Fundsachen im Wert ab 500,00 Euro

Voraussetzungen

  • Der Finder sollte persönlich im Fundbüro erscheinen, wenn die Fundsache im Fundbüro aufbewahrt werden muss.
  • Bei der Annahme einer Fundsache wird eine Fundanzeige mit den Personalien des Finders und einer Beschreibung der Fundsache aufgenommen, sobald Eigentumserwerb oder Finderlohn angemeldet wird.
  • Die Abgabe der Fundsache ist auch durch einen Dritten mittels Vollmacht möglich.

Für verlorene Ausweisdokumente ist ein persönliches Erscheinen nach Terminvereinbarung im Bürgerservicecenter der Landeshauptstadt Potsdam notwendig, um zugleich ggf. neue oder vorläufige Dokumente zu beantragen.

Nach der Abgabe von bestimmten Fundsachen (z.B. Fahrrädern) ist eine Zusammenarbeit mit der Polizei erforderlich.

Der Finder kann bei Fundsachen (die keine persönlichen Daten enthalten) Eigentumserwerb anmelden. Es werden dann die Fundanzeige und Fotos der Fundsache benötigt.