Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Beschreibung
Achtung: In EU-Staaten ausgestellte Führerscheine sind im Rahmen ihrer Erteilung und Befristung in der Bundesrepublik Deutschland gültig. Es besteht keine Umtauschpflicht.
Unter welchen Bedingungen die ausländische Fahrerlaubnis umgeschrieben wird, hängt davon ab, ob es sich um einen Führerschein aus
- einem EU / EWR-Staat oder
- einem Drittstaat oder
- aus Staaten, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
aufgeführt sind, handelt.
Die Berechtigung zum Führen von Kratfahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein gilt max. 6 Monate nach Einreise in Deutschland und Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes.
Hinweise:
Der Antrag kann nur persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen:
- persönliches Erscheinen / ggf. mit Dolmetscher*in
- Hauptwohnsitz in Potsdam
- Alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ggf. gültigen Aufenthaltstitel
- Vorlage des Führerscheines (ggf. mit Übersetzung eines amtlich anerkannten Dolmetschers)
- aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung
- ggf. Benennung einer Fahrschule bei Ablegung mindestens einer Prüfung
(siehe Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung) - Vorlage einer Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre) bei einem Führerschein aus einem Drittstaat (nicht EU oder nicht in der Anlage 11) oder augenärztliches + ärztliches Gutachten (nur bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1, D1E)
- Nachweis Erste Hilfe (9 x 45 Min.) bei einem Führerschein aus einem Drittstaat (nicht EU oder nicht in der Anlage 11)
zusätzlich für Inhaber der Fahrerlaubnis aus einem Staat Anlage 11 FeV (nicht EU):
- eventuell die Ablegung einer theoretischen oder praktischen Prüfung ohne Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung bei der Prüforganisation
(siehe Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat (nicht EU und nicht in der Anlage 11 genannt):
- Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung
(siehe Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung)
Gebühren
EU
- 36,30 € - Bearbeitungsgebühr
- 5,10 € - Direktversand
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Nicht EU / Drittstaat
- 43,90 € - Bearbeitungsgebühr
- 5,10 € - Direktversand
Die Gebühren können sich bei zusätzlichen Aufwand erhöhen.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Rechtsgrundlagen
§§ 28, 29, 30, 31 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Weitere Links
- Anlage 11 der FahrerlaubnisverordnungStaatenliste zur Bestimmung der Notwendigkeit der theoretischen und / oder praktischen Prüfung
- Fotomustertafel der Bundesdruckerei
Verwaltungsstruktur
- URL der Website
- https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007512.php
- Druckdatum
- 08.05.2024 01:14