Errichtung von geothermischen Anlagen (Erdwärmenutzung) 

Erforderliche Unterlagen

  • siehe Anzeigen / Formulare

Fristen

  • mündliche Auskünfte ca. 5 min, Erlaubnisse bis zu 4 Wochen

Rechtsgrundlagen

§§ 8, 9 und 49 Wasserhaushaltsgesetz – WHG