Aufnahmeverfahren Umschüler 

Erforderliche Unterlagen

keine

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem Tagessatz der jeweils gültigen Gebührensatzung. Die Dauer der Maßnahme (Anzahl der Tage) ist bei dem jeweiligen OSZ zu erfragen.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

Gebührensatzung für die Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam vom 8. Januar 1997, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Oberstufenzentren der Landeshauptstadt Potsdam vom 3. September 2002