Wohnheimkosten - Zuschuss 

Beschreibung

Auszubildenden kann beim Besuch einer auswärtigen Berufsschule ein Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden. 

Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler (für Minderjährige deren gesetzliche Vertreter),  die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrages nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung im Land Brandenburg berufsschulpflichtig oder berufsschulberechtigt sind oder die im Land Brandenburg ihren Wohnort jedoch eine Ausbildungsstätte in einem anderen Bundesland haben und die nachweislich (Ablehnungsbescheid) in dem jeweils anderen Bundesland keine Zuschüsse erhalten.  Die tägliche Hin- und Rückfahrt von der Wohnung zum Schulort muss bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mindestens 3 Stunden betragen (unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderung). 

Bemessungsgrundlage für den Zuschuss sind die entstandenen Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung, von denen mindestens 50 % bezuschusst werden. Erfolgt im Wohnheim keine Verpflegung, so wird von einem Richtwert von 9,60 € pro Tag für Verpflegung ausgegangen.

Der Zuschuss beträgt höchstens 10,00 EURO täglich. Der An- und Abreisetag wird für die Selbstverpflegungspauschale jeweils als ein halber Aufenthaltstag gerechnet.

Anträge sind bei dem Schulverwaltungsamt zu stellen, in dessen Stadt oder Landkreis sich der Ausbildungsbetrieb befindet. Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post zugeschickt werden. 

Beantragt werden die Zuschüsse 

  • spätestens bis zum 31. März des Jahres für das vorangegangene 1. Schulhalbjahr und
  • spätestens zum 30. September für das vorangegangene 2. Schulhalbjahr beim vorgenannten Schulverwaltungsamt.