Beförderung behinderter Schüler

Beschreibung

Ein Fahrdienst wird zur Verfügung gestellt, wenn der Schulweg wegen einer dauernden oder vorübergehenden Behinderung nicht mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden kann.

Der Nachweis hierfür erfolgt durch ein amtsärztliches Gutachten.

Das amtsärztliche Gutachten wird aufgrund des Antrages auf Bewilligung eines Fahrdienstes durch den Fachbereich Bildung und Sport bei der Amtsärztin angefordert.

Die Beförderungspflicht besteht zu der Schule mit dem entsprechenden sonderpädagogischen Förderschwerpunkt innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam.

Der Antrag für die Beförderung der behinderten Schülerin bzw. des behinderten Schülers muss einen Monat vor Beförderungsbeginn durch die Personensorgeberechtigten an den Fachbereich Bildung und Sport gestellt werden.

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein, von der besuchten Schule durch Stempel und Unterschrift bestätigt sein und kann per Post zugesandt werden.

Der Antrag ist im Fachbereich Bildung und Sport sowie in der besuchten Schule erhältlich.

Die Beförderungspflicht besteht zwischen der Wohnung des Kindes und der besuchten Schule.

Die Beförderung erfolgt grundsätzlich in Sammelbeförderung, so dass sich die Beförderungszeiten nach dem allgemeinen Unterrichtsanfang sowie Unterrichtsende richten.

Sprechzeiten:

Mo Nach Vereinbarung
Di Nach Vereinbarung
Mi Nach Vereinbarung
Do Nach Vereinbarung
Fr Nach Vereinbarung