Fahrtkostenerstattung beim Besuch allgemeinbildender Schulen 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Schülermonatskarte, mit Bestätigung der besuchten Schule (Stempel und Unterschrift)
  • Originalfahrausweise bei Abrechnung der Fahrtkosten nach Bewilligung
  • Sozialhilfebescheid

Bei Bewilligung des Antrages erfolgt die Erstattung frühestens ab dem der Antragstellung folgenden Monat. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.