Fahrtkostenerstattung beim Besuch allgemeinbildender Schulen 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Schülermonatskarte, mit Bestätigung der besuchten Schule (Stempel und Unterschrift)
  • Originalfahrausweise bei Abrechnung der Fahrtkosten nach Bewilligung
  • Sozialhilfebescheid

Bei Bewilligung des Antrages erfolgt die Erstattung frühestens ab dem der Antragstellung folgenden Monat. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Arbeitsgruppe Betrieb Schule

Mo Nach Vereinbarung
Di

Nach Vereinbarung

Mi Nach Vereinbarung
Do

Nach Vereinbarung

Fr

Nach Vereinbarung

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte