Fahrtkostenerstattung beim Besuch allgemeinbildender Schulen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für die Schülermonatskarte, mit Bestätigung der besuchten Schule (Stempel und Unterschrift)
  • Originalfahrausweise bei Abrechnung der Fahrtkosten nach Bewilligung
  • Sozialhilfebescheid

Bei Bewilligung des Antrages erfolgt die Erstattung frühestens ab dem der Antragstellung folgenden Monat. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen.

Ansprechpartner

Arbeitsgruppe Betrieb Schule

Mo Nach Vereinbarung
Di

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Mi Nach Vereinbarung
Do

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Fr

Nach Vereinbarung

Zuständige Stelle

Landkreise und kreisfreie Städte