Beschreibung
Wer einen Fischereischein erwerben möchte muss hierfür eine schriftliche Prüfung ablegen. Diese wird unter anderem durch den Landesanglerverband Brandenburg durchgeführt.
Im Vorfeld besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem gebührenpflichtigen Vorbereitungskurs.
Die Links zur Anmeldung für einen Vorbereitungskurs, sowie zur Fischereiprüfung finden Sie unter Links und Downloads.
Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Potsdam gibt Termine für die Anglerprüfung bekannt.
Wann:
Donnerstag 14.08.2025 um 16:30 Uhr
Donnerstag 23.10.2025 um 16:30 Uhr
Wo:
Hegelallee 6-10, Haus 6, Zimmer: 205
Details
Erforderliche Unterlagen
Mindestalter am Tag der Prüfung: 14 Jahre
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters durch Unterschrift auf dem Anmeldeformular beizufügen.
Der Antragsteller darf in den letzten 5 Jahren nicht in relevanten Bereichen straffällig geworden sein.
Gebühren
Erteilung eines Fischereischeins: 25,00 €
Jugendfischereischein: 2,50 €
Zweitschrift eines Fischereischeins: 10,00 €
Rechtsgrundlage(n)
Fischereigesetz für das Land Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab) (BbgFischG) vom 13.05.1993 (GVBl.I/93, [Nr. 12], S.178) in der derzeit gültigen Fassung
Verordnung über die Anglerprüfung vom 16.09.2008 (Öffnet in einem neuen Tab)(GVBl.II/08, [Nr. 24], S.386) in der derzeit gültigen Fassung
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (Öffnet in einem neuen Tab) (GebOLandw) vom 11. Juli 2014 (GVBl. II/14, [Nr. 47] in der derzeit gültigen Fassung
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Prinz | Untere Fischereibehörde | Sachbearbeiterin Untere Fischereibehörde | 0331 289-1586 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |