Anglerprüfung 

Kurzbeschreibung

Die Untere Fischereibehörde führt selbst KEINE Prüfungen mehr durch.

Beschreibung

Das Bestehen einer schriftlichen Prüfung ist für die Erlangung des Fischereischeines im Land Brandenburg notwendig.

Es besteht die Möglichkeit, einen Vorbereitungskurs und die Prüfung, durch Personen die von der obersten Fischereibehörde anerkannt wurden, zu absolvieren. (Weitere Informationen siehe Downloads / Links)