Für Maßnahmen außerhalb von Bauantragsverfahren und B-Plänen
formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Was soll wo, wann und wie gebaut werden
- Wer ist der Investor, Bauherr, Auftraggeber
- Wer ist der Auftragnehmer der Planung und Ausführung ggf. fertige Planungsunterlagen
Allgemeine Anforderung zur äußeren Form von Planungsunterlagen:
Die Form muss der "Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im -Straßenbau" (RE-Entwurf) entsprechen.
Mindestanforderungen zur Prüfung von Ausführungsplanungen und Freigabe zur Bauausführung:
- Erläuterung der Baumaßnahme
- Angabe zur geplanten Nutzung, Belastung/Bauklasse, Entwurfsgeschwindigkeit, Konstruktionsaufbau, Einbaumaterialien, Stadtmöbel, Abfallbehälter, Verkehrsschutzanlagen /Absperrpoller, Oberflächenentwässerung, Beleuchtung usw.
- Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:250
- Regelquerschnitte/Straßenquerschnitte 1:50
- Höhenpläne der Straßenachse
- Deckenhöhenpläne
- Koordinierten Leitungsplan
- Dokumentation der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB-Beteiligung)
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.