Beschreibung
Änderung des Bewohnerparkausweises bei Fahrzeugwechsel, Umzug in einen anderen Parkbereich etc.
Unter Downloads / Links finden Sie eine Übersicht der Parkmöglichkeiten mit einem Bewohnerparkausweis in Potsdam.
Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erteilt, der Mietvertrag bildet hierfür keine Grundlage.
Der Bewohnerparkausweis wird nach Vorliegen der Voraussetzungen sofort erteilt.
Er muss durch den Antragsteller persönlich bzw. durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen Zahlung der Gebühr abgeholt werden.
Eine Übersendung des Parkausweises an den Antragsteller per Post ist nicht möglich.
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie unter dem Punkt „Details“.
Details
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in einem Parkbereich mit Parkausweis-Nr. gemeldet sein und tatsächlich dort wohnen.
Die An- bzw. Ummeldung muss im Vorfeld der Beantragung bereits erfolgt sein. Der Mietvertrag bildet keine Grundlage.
Das Fahrzeug muss in der Haltereigenschaft auf Sie zugelassen sein bzw. Sie verfügen über ein Fahrzeug, welches Ihnen dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall legen Sie bitte eine Nutzungsbestätigung vor.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gültige Hauptuntersuchung
- den bisher genutzten Bewohnerparkausweis
- Nutzungsbestätigung inklusive einer Ausweiskopie des Halters (nur erforderlich, wenn Sie als Antragsteller nicht Halter des Fahrzeuges sind und das Fahrzeug dauerhaft nutzen)
- bei Firmenfahrzeugen Handelsregisterauszug sowie Ausweiskopie vom Geschäftsführer bzw. Unterschriftsberechtigten (z.B. Pokura)
- bei Beantragung durch einen Vertreter ggf. Vollmacht (Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können)
Gebühren
10,20 Euro - Änderung des Bewohnerparkausweises
WICHTIG:
ab 01.09.2025 ändern sich die Gebühren der Bewohnerparkausweise und die Gebühr für die Änderung beträgt dann 25,00€.
Es erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren bei vorzeitiger Rückgabe des Bewohnerparkausweises.
Zahlungsarten
- Bar
- EC-Karte
- Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 45 Abs.1, 46 Abs. 4a und 11 Straßenverkehrsordnung (Öffnet in einem neuen Tab) (StVO)