Bewohnerparkausweis - Änderung (bei Umzug / Fahrzeugwechsel) 

Kurzbeschreibung

Info wg. Corona

Bewohnerparkausweise sind auf Grund der aktuellen Situation:

zu beantragen.

Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung sobald Ihr Anwohnerparkausweis zur Abholung bereit liegt und Sie einen Termin unter der Durchwahl -3820 zur Abholung im Bürgerservicecenter vereinbaren können.

Der Anwohnerparkausweis kann vor Ort bar oder mit EC-Karte gezahlt werden.

Ausnahme:

Für die Abholung von Personaldokumenten und Anwohnerparkausweisen ist ein Termin über die Online-Terminverwaltung oder über die Durchwahl 0331-2893820 zu buchen.

Beschreibung

Änderung des Bewohnerparkausweises bei Fahrzeugwechsel, Umzug in einen anderen Parkbereich etc.

Bewohnerparkausweise werden erst nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erteilt, der Mietvertrag bildet hierfür keine Grundlage.

Der Bewohnerparkausweis wird nach Vorliegen der Voraussetzungen sofort erteilt.

Er muss durch den Antragsteller persönlich bzw. durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person gegen Zahlung der Gebühr abgeholt werden.

Eine Übersendung des Parkausweises an den Antragsteller per Post ist nicht möglich.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter oder der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde einen Termin

Kontaktdaten