Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS)
Beschreibung
Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) für das Land Brandenburg erfolgt unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen, abzüglich jeweils zulässiger Frei- und Abzugsbeträge.
- bei Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 9 (2) WoFG, Erteilung eines WBS zum Bezug einer Sozialwohnung oder sonstig öffentlich geförderten Wohnung (sog. 1. Förderweg) bzw. ab 01.10.19 nach § 22 BbgWoFG
- bei Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 9 (2) WoFG bis maximal 40 % (WBS +40), Erteilung der Bezugsberechtigung für eine entsprechende sozial geförderte Wohnung laut Förderzusage, bzw. ab 01.10.19 nach § 22 + 20% WoFEGV
- bei Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 9 (2) WoFG bis maximal 60 %, Erteilung einer Bescheinigung für den Bezug einer Wohnung des sogenannten 3. Förderweges
Haushaltsgröße |
Wohnräume oder Wohnflächen nach WoFG für Land Brd. |
Einkommensgrenzen des WoFG im Land Brandenburg in € |
||
Anzahl der Personen |
Räume oder bis zu …Qm Wohnfläche |
§ 22 |
§ 22 + 20 % |
|
1 |
2 |
50 |
15.600 |
18.720 |
2 ohne Kind |
2 |
65 |
22.000 |
26.400 |
2 davon 1 Kind * |
2 |
65 |
24.000 |
28.800 |
3 ohne Kind |
3 |
80 |
26.900 |
32.280 |
3 davon 1 Kind * |
3 |
80 |
28.900 |
34.680 |
3 davon 2 Kinder* |
3 |
80 |
30.900 |
37.080 |
4 ohne Kind |
4 |
90 |
31.800 |
38.160 |
4 davon 1 Kind* |
4 |
90 |
33.800 |
40.560 |
4 davon 2 Kinder* |
4 |
90 |
35.800 |
42.960 |
5 ohne Kind |
5 |
100 |
36.700 |
44.040 |
5 davon 1 Kind* |
5 |
100 |
38.700 |
46.440 |
5 davon 2 Kinder* |
5 |
100 |
40.700 |
48.840 |
5 davon 3 Kinder* |
5 |
100 |
42.700 |
52.240 |
* Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche um je 10qm.
Auf Antrag kann auch im Einzelfall ein zusätzlicher Raumbedarf von 1-WR oder 10qm zuerkannt werden.
Hinweise:
- Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder volljährige Bürger. Alle mitziehenden Personen müssen Familien- bzw. Haushaltsangehörige sein.
- Der Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung und die Datenschutzhinweise müssen eigenhändig unterschrieben sein, können dann eingescannt oder fotographiert werden und als PDF-Datei als Anhang an die unten genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Bitte verwenden Sie die auf dieser Seite verlinkten Formulare!
Bei E-Mails bitte auch immer eine Telefonnummer für Rückrufe und Ihre Adresse angeben! - Es kann nur ein Antrag auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz.
- Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt 1 Jahr.
- Der erteilte Bescheid gilt nur im Land Brandenburg
Kontaktdaten
E-Mail-Adresse | Wohnungswesenrathaus.potsdamde |
---|