Gratulation im Auftrag des Oberbürgermeisters 

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Gratulationen zu besonderen Altersjubiläen ist nichts einzureichen. Diese Information ist im Bürgerservice (ehemals Einwohnermeldeamt) vorhanden.
  • Bei Gratulationen zu besonderen Ehejubiläen sind wir auf eine Information von Ihnen bzw. Angehörigen angewiesen. Geben Sie uns dieses Datum mindestens 6 Wochen vorher bekannt, da diese Daten im Bürgerservice nicht erfasst sind.

Gebühren

keine