Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Kurzbeschreibung
Einen wiedergefundenen Reisepass müssen Sie melden und vorlegen.
Beschreibung
Wird Ihr Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust, den Diebstahl und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.
Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.
Kontaktdaten
Internet | Terminverwaltung des Bürgerservicecenters |
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