Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund 

Beschreibung

Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust, den Diebstahl und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.

Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.

Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.

Bitte vereinbaren Sie mit dem Bürgerservicecenter einen Termin

Seit dem 13.04.2015 erfolgt eine Bearbeitung Ihrer Anliegen nur noch mit Termin

Bitte vereinbaren Sie diesen über die Online-Terminverwaltung oder telefonisch (0331 289-1111).

Terminverwaltung zur Beantragung von Personaldokumenten