Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust, den Diebstahl und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses unverzüglich anzuzeigen.
Der Reisepass wird dann als ungültig registriert. Die Verlusterklärung / Wiederauffindungserklärung wird vor Ort aufgenommen.
Es besteht keine generelle Verpflichtung, einen neuen Reisepass zu beantragen. Ein neuer Reisepass muss nur beantragt werden, wenn der Bürger ihn weiterhin benötigt.