Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. wiedergefundener Reisepass

Gebühren

Keine

  • Gebühren entstehen nur bei der etwaigen Neubeantragung eines Reisepasses.

Fristen

Die Meldung über den Verlust bzw. des Fundes wird sofort aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.

Voraussetzungen

Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.