Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund 

Erforderliche Unterlagen

Wiedergefundener Reisepass

  • wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
  • wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • ggf. wiedergefundener Reisepass

Gebühren

Keine

  • Gebühren entstehen nur bei der etwaigen Neubeantragung eines Reisepasses.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Die Meldung über den Verlust bzw. des Fundes wird sofort aufgenommen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.