Reisepass (ePass) - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Erforderliche Unterlagen
Wiedergefundener Reisepass
- wenn vorhanden: gültiger Personalausweis
- wenn nur ein bereits ungültiges (altes) Ausweisdokument vorhanden ist: mitbringen
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- ggf. wiedergefundener Reisepass
Gebühren
Keine
- Gebühren entstehen nur bei der etwaigen Neubeantragung eines Reisepasses.
Fristen
Die Meldung über den Verlust bzw. des Fundes wird sofort aufgenommen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
Während der Servicezeiten besteht die Möglichkeit mit und ohne Termin vorzusprechen. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir, einen Termin über unsere Onlineterminvergabe zu vereinbaren.