Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund 

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
  • bei Fund: wiedergefundener Personalausweis

Gebühren

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Fristen

Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

Verfahrensablauf

Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.

Ansprechpartner

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Bundesweite Sperrhotline:

Montags bis Sonntags
24 Stunden erreichbar
Tel: 116 116 

In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.

Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde