Personalausweis - Meldung Diebstahl / Verlust / Fund
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- ggf. Diebstahlanzeige der Polizei
- bei Fund: wiedergefundener Personalausweis
Gebühren
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Ansprechpartner
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservicebmi.bundde
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Bundesweite Sperrhotline:
Montags bis Sonntags
24 Stunden erreichbar
Tel: 116 116
In Deutschland kostenfrei aus dem deutschen Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen erreichbar.
Aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen.
Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 030 40 50 40 50 erreichbar.
Servicezeiten: Mo - So 00:00 - 24:00 Uhr
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde