Schulräume werden von der Stadt Potsdam für außerschulische Zwecke an Dritte vergeben, wenn dadurch nicht die Belange der Schule oder andere öffentliche Belange beeinträchtigt werden.
Der Antrag auf Überlassung der Schulräume ist über den Bereich Sport und Bewegung an die Schulleitung zu richten. Die Schulleitung entscheidet über die Nutzung.
Die Vergabe von Schulräumen an Dritte erfolgt gemäß Schulraumnutzungs- und Entgeltordnung der Landeshauptstadt Potsdam.