Beschreibung
Einige Kommunen erheben eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungssteuer). Die Höhe der Übernachtungssteuer ist gegebenenfalls in einer Satzung geregelt.
Beherbergungsbetriebe sind Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Gasthöfe, Herbergen und ähnliche Einrichtungen, in denen Übernachtungen gegen Entgelt angeboten werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erhebt von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebes eine Übernachtungsteuer auf den Aufwand eines Gastes für entgeltliche Übernachtungen in Potsdam in einem Beherbergungsbetrieb.
Seit dem 01.04.2024 werden alle entgeltlichen Übernachtungen besteuert. Eine Unterscheidung zwischen privat und beruflich veranlassten Übernachtungen erfolgt nicht mehr.
Seit dem 01.04.2025 beträgt die Übernachtungssteuer 7,5 % (vorher 5 %) des für die Übernachtung aufgewendeten Entgeltes (abzüglich der Umsatzsteuer).
Von der Steuer befreit sind
- Beherbergungen, die einen Wohnsitz im Sinne des Melderechts begründen sowie
- minderjährige Gäste und
- Gäste bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke aufnehmen.
Details
Erforderliche Unterlagen
- Übernachtungsteuer - Erklärung
- ärztliche Bescheinigung
Die genannten Vordrucke finden Sie unter Downloads / Links oder auf unserem DIKOM Serviceportal unter Anträge / Formulare.
Gebühren
Die Höhe der Tourismusabgabe wird in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
Rechtsgrundlage(n)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Öffnet in einem neuen Tab)
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (Öffnet in einem neuen Tab)
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (Übernachtungsteuersatzung (Öffnet in einem neuen Tab)) in der Landeshauptstadt Potsdam
Erreichbarkeit und Anschrift
Erreichbarkeit
- 0331 289-1434
- 0331 289-841420
- SteuernRathaus.Potsdamde
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon |
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Frau Limpach | Erhebung Übernachtungsteuer A - J | Sachbearbeiterin Übernachtungsteuer | 0331 289-1432 |
Herr Steinbrecher | Erhebung Übernachtungsteuer K - Z | Sachbearbeiter Übernachtungsteuer | 0331 289-1428 |
Organisationseinheiten
Name | |
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1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen |