Auszubildenden kann beim Besuch einer auswärtigen Berufsschule ein Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung gewährt werden.
Voraussetzung ist der Besuch einer Berufsschule innerhalb des Landes Brandenburg oder einer Bundesfachklasse in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland. Die tägliche An-und Rückfahrt von der Wohnung zum Schulort muss bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel mindestens 3 Stunden betragen (unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Menschen mit Behinderung).
Bemessungsgrundlage für den Zuschuss sind die entstandenen Gesamtkosten, von denen mindestens 50 % bezuschusst werden. Der Zuschuss beträgt höchstens 10,00 Euro täglich. Der An- und Abreisetag wird für die Selbstverpflegungspauschale jeweils als ein halber Aufenthaltstag gerechnet.
Anträge sind bei dem Schulverwaltungsamt zu stellen, in dessen Stadt oder Landkreis sich der Ausbildungsbetrieb befindet.
Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post zugeschickt werden.
Beantragt werden die Zuschüsse
- spätestens bis zum 1. April des Jahres für das vorangegangene 1. Schulhalbjahr und
- spätestens zum 1. Oktober für das vorangegangene 2. Schulhalbjahr
beim vorgenannten Schulverwaltungsamt.
Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam
Wohnheim der OSZ
Bisamkiez 107 - 111
14478 Potsdam
Das Wohnheim ist von Sonntag 16:00 Uhr bis Freitag 15:30 Uhr außerhalb der Ferien geöffnet. Die Anreise hat bis spätestens 22:00 Uhr zu erfolgen.