Beschreibung
Die Beglaubigung des Jagdscheines ist eine amtliche Bestätigung, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Sie dient der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigt die Echtheit des Jagdscheines und der Unterschriften.
Der Jagdschein muss in deutscher Sprache und im Original vorgelegt werden.
Details
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder gültiger Pass des Antragstellenden
- Vorlage: Jagdschein im Original und dessen Kopie
- ausgefülltes Antragsformular, siehe Download/Links
- bei Gebührenbefreiung oder -ermäßigung von Beglaubigungen nach § 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Landeshauptstadt Potsdam entsprechende Nachweise
Gebühren
Beglaubigung von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, etc.: je Seite 4,40 Euro
Rechtsgrundlage(n)
Kontakt
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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3213 Arbeitsgruppe ordnungsbehördlicher Vollzug | 0331 289-1748 |