Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

Erforderliche Unterlagen

beglaubigte Kopie der Berufsurkunde

  • beglaubigte Kopie der Erlaubnis (Heilpraktiker/in)

Gebühren

abhängig von den jeweiligen Gebührenordnungen der Städte und Landkreise

  • 30,00 Euro

Fristen

Anzeigefrist: unverzüglich vor Aufnahme der Tätigkeit  

Weitere Informationen

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit in einem Beruf des Gesundheitswesens aufnehmen, zeigen Sie dies schriftlich an:

  • Erstellen Sie die Anzeige.    
  • Fügen Sie die nötige Unterlage hinzu.
  • Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Kopie der Berufsurkunde bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.

Reichen Sie die Anzeige sowie die beglaubigte Erlaubnis (Heilpraktiker/in) bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt persönlich oder schriftlich ein.

Zuständige Stelle

Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben oder der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll.

Besucheranschrift
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Haus 1, Zimmer 505.1

Voraussetzungen

Nachweis zur Berechtigung der Berufsausübung (Berufsurkunde)

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein