Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges 

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung des Halters oder
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
    • Vertretungsvollmacht des Halters sowie ein gültiges Ausweisdokument des Halters und des Bevollmächtigten

Zusätzliche Unterlagen:

  • bei Wechselkennzeichen ist der fahrzeugbezogene Teil, der die Stempelplakette trägt und wenn mit diesem Kennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleibt, auch der gemeinsame Kennzeichenteil zur Entstempelung vorzulegen
  • bei Diebstahl des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist eine polizeiliche Diebstahlanzeige einzureichen.
  • bei Verlust des(r) Kennzeichen oder / und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist von dem Verpflichteten (derjenige, dem das Dokument oder / und Kennzeichen abhandengekommen ist / sind) bei der Zulassungsbehörde unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/ Reisepass mit Meldebescheinigung eine Versicherung an Eides statt abzugeben
  • bei Verwertung ist der Verwertungsnachweis sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vorzulegen

Gebühren

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

15,90 Euro - Mindestgebühr für die Kfz-Außerbetriebsetzung

30,70 Euro - Abnahme Versicherung an Eides statt

Die Gebühren können sich bei zusätzlichem Aufwand erhöhen.

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte
  • Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

  • ca. 5 Minuten

Verfahrensablauf

Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind

  • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
  • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
  • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.

Voraussetzungen

Bitte vereinbaren Sie mit der Kfz-Zulassungsbehörde einen Termin!

  • alle Unterlagen und Dokumente müssen im Original vorgelegt werden
  • Personaldokumente (Personalausweis / Reisepass) müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden

Die Außerbetriebsetzung kann sowohl in der Zulassungsbehörde als auch im Bügerservicecenter beantragt werden.

Im Bürgerservicecenter

  • ist eine Terminvereinbarung erforderlich
  • ist die Bearbeitung am Samstag nur in Zusammenhang mit einer Wohnsitzummeldung möglich
  • ist die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen nicht möglich.

Hinweise für Bürger aus Potsdam-Mittelmark:

  • Die Außerbetriebsetzung MIT Kennzeichenreservierung ist nur zu den Sprechzeiten (Montag bis Freitag) in der Zulassungsbehörde möglich.
  • Achtung:
    Aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Stadt Brandenburg a.d.H. werden Zulassungen für Bürger / Firmen folgender Gemeinden ausschließlich von der Stadt Brandenburg a.d.H. bearbeitet:
    Gemeinde Kloster Lehnin, alle Gemeinden der Ämter Beetzsee, Wusterwitz und Ziesar.