Zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz werden Ermittlungen über Art, Ursache, Ansteckungsquelle und Ausbreitung von meldepflichtigen Erkrankungen durchgeführt und Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz eingeleitet.
Überwachung der Umsetzung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Einhaltung von Hygienestandards in Einrichtungen im Sinne von §§ 23, 33 Infektionsschutzgesetz.
Beratung und Aufklärung zur Infektionshygiene in oben genannten Einrichtungen.
Umwelthygienische Beratung von Bürgern und öffentlichen Einrichtungen.
Durchführung der Überwachung und Bewertung der Wasserqualität öffentlicher und betrieblicher Trinkwasserversorgungsanlagen, häuslicher Eigenversorgungsanlagen.
Kontrolle der Hygiene sowie der Badewasserqualität in öffentlichen / gewerblichen Bädern und Badegewässern.