Informationen
- Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben am 1. August desselben Kalenderjahres.
Erklärung: ein Kind muss bis zum 30. September 6 Jahre alt sein; Bsp. Ein Kind wird am 28.9.2012 6 Jahre alt, die Schulpflicht beginnt somit am 1.8.2012 - ein Kind wird am 1.11.2012 6 Jahre alt, die Schulpflicht beginnt am 1.8.2013)
- Über die Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden.
Verfahren
- Das Einschulungsverfahren wird jährlich zwischen Schulträger und dem Schulamt Brandenburg an der Havel abgestimmt, dementsprechend erfolgen im Oktober / November die Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger.
- Diese werden im Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam und in der Tagespresse veröffentlicht.
- Die Eltern werden von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches angeschrieben und aufgefordert, dort ihr schulpflichtiges Kind zum Schulbesuch anzumelden.
- Die Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger hat sich für deckungsgleiche Schulbezirke entschieden. Deshalb haben die Eltern die Möglichkeit, bei der Anmeldung innerhalb der Stadt Potsdam eine Schule frei zu wählen. Dieses Angebot ist jedoch durch die Aufnahmekapazität an den Schulen beschränkt. Das schließt auch die Anmeldung an einer genehmigten Ersatzschule ein.
- Bei Übernachfrage entscheidet sich die Aufnahme des Kindes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes.