Schulanmeldung 

Erforderliche Unterlagen

  • Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes und die Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung vorzulegen und das schulpflichtige Kind in der Schule persönlich vorzustellen. Erfolgt die Anmeldung an einer anderen als der zuständigen Schule, sind die Eltern verpflichtet, die zuständige Schule darüber zu informieren.
  • Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung des Gesundheitsamtes der Landeshauptstadt Potsdam teilzunehmen. Den Termin erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung von der zuständigen Schule des Einzugsbereiches.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG)

Verordnung über den Bildungsgang der Grundschule (Grundschulverordnung - GV)

Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Landeshauptstadt Potsdam vom 24.04.2020 und die Anlage „Straßenverzeichnis mit Hausnummernbereichen nach Schuleinzugsgebiet“