Hausnummernzuordnung 

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Adresse und Telefonnummer des Antragsstellers
  • Gemarkung, Flur, Flurstück
  • als Anlage: Kopie des Amtlichen Lageplanes mit Kennzeichnung des Einganges

Der Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail an den Bereich Vermessung, Geodateninfrastruktur gesandt werden.

Gebühren

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Rechtsgrundlagen

§ 1 Ordnungsbehördengesetz (OBG)

§§ 6 und 16 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (Stadtordnung) vom 04.06.2003

Hinweise zur Anbringung der Hausnummer:
Jeder Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte bzw. beauftragte Dritte eines bebauten Grundstückes ist verpflichtet, am Hauptgebäude die dem Grundstück zugeordnete Hausnummer anzubringen. Anwendung finden hierbei arabische Ziffern und Großbuchstaben.

Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Hauseingang deutlich sichtbar und lesbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so hat die Anbringung an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Seite, zu erfolgen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. an der Eingangstür, ggf. separat, anzubringen. Die Hausnummer muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar und auch während der Dunkelheit lesbar sein. Bei Baudenkmalen sind ggf. Vorgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beachten

Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

Bitte beachten Sie, dass ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet werden können, wenn der Verpflichtung zur Hausnummerierung nicht nachgekommen wird.