Übernahme von Liegenschaftsvermessungen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster durch die Vermessungsstelle
- die im Zuge der Liegenschaftsvermessung erzeugten Vermessungsschriften
Gebühren
- 150,00 bis 260,00 Euro - pro Flurstück je nach Bodenwert bei Übernahme von Teilungsvermessungen
- 27% der Gebühr von Einmessung der baulichen Anlage (Bsp. Einfamilienhaus bei einem Wert von 100.000 EURO bis zu 300.000 Euro entspricht 202,50 Euro)
Fristen
- je nach Umfang der eingereichten Vermessung (für die Übernahme von Teilungsvermessungen und Gebäudeeinmessungen zurzeit ca. 2 Monate)
- Bei Rückfragen zum Bearbeitungsstand wird die Geschäftsbuchnummer des Vorgangs mitgeteilt
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG)
Liegenschaftsvermessungsvorschrift (VVLiegVerm)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)