Unschädlichkeitszeugnis / Nichtbetroffenheitsbescheinigung

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses/Nichtbetroffenheitsbescheinigung muss eigenhändig unterschrieben sein
  • beglaubigter Grundbuchauszug
  • Bezeichnung des zu löschenden Rechts
  • Auszug aus der alten Grundbuchakte 

Gebühren

  • 46,60 Euro - Zeitgebühr je angefangene Arbeitshalbstunde

Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)

Fristen

  • Die Bearbeitungszeit ist vom Rechercheumfang abhängig
  • Im Zusammenhang mit der Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses werden seitens des Grundbuchamtes (beim Amtsgericht Potsdam) zur Erledigung der Eintragungshemmnisse Bearbeitungsfristen (4 Monate) gesetzt