Unschädlichkeitszeugnis / Nichtbetroffenheitsbescheinigung
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses/Nichtbetroffenheitsbescheinigung muss eigenhändig unterschrieben sein
- beglaubigter Grundbuchauszug
- Bezeichnung des zu löschenden Rechts
- Auszug aus der alten Grundbuchakte
Gebühren
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46,60 Euro - Zeitgebühr je angefangene Arbeitshalbstunde
Nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)
Fristen
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Die Bearbeitungszeit ist vom Rechercheumfang abhängig
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Im Zusammenhang mit der Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses werden seitens des Grundbuchamtes (beim Amtsgericht Potsdam) zur Erledigung der Eintragungshemmnisse Bearbeitungsfristen (4 Monate) gesetzt
Rechtsgrundlagen
§ 21 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BbgAGBGB)
Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO)