Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für juristische Personen oder Personengesellschaften
Beschreibung
Jede juristische Person oder Personengesellschaft die im Register beim Amtsgericht eingetragen ist, kann für die Firma einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.
Jede natürliche Person kann beim Bürgerservice einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.
Das Bundesamt für Justiz erstellt dann die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Möglichkeiten der Antragstellung:
persönlich in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten
per Fax an die unten angegebene Fax-Nr.
per Mail an die unten angegebene E-Mail Adresse
per Post an
Landeshauptstadt Potsdam
Gewerbeangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam
Wichtig: Der formlose Antrag muss unterschrieben sein und muss mit den erforderlichen Unterlagen übersandt werden.
Kontaktdaten
Telefax | +49 331 289-1701 |
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E-Mail-Adresse | GewerbeangelegenheitenRathaus.Potsdamde |