Gewerbezentralregisterauskunft (GZR) für juristische Personen oder Personengesellschaften 

Beschreibung

Jede juristische Person oder Personengesellschaft die im Register beim Amtsgericht  eingetragen ist, kann für die Firma einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.

Jede natürliche Person kann beim Bürgerservice einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.

Das Bundesamt für Justiz erstellt dann die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Möglichkeiten der Antragstellung:

persönlich in der Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten

per Fax an die unten angegebene Fax-Nr.

per Mail an die unten angegebene E-Mail Adresse

per Post an 
Landeshauptstadt Potsdam 
Gewerbeangelegenheiten 
Friedrich-Ebert-Straße 79 / 81
14469 Potsdam

Wichtig: Der formlose Antrag muss unterschrieben sein und  muss mit den erforderlichen Unterlagen übersandt werden.

Kontaktdaten

Telefax +49 331 289-1701