Als Baulastträger prüfen wir Anträge auf Sondernutzungen aus wasserbautechnischer Sicht.
Die Arbeitsgruppe ist keine genehmigende Behörde im Sinne § 54 Brandenburgische Bauordnung und § 87 Brandenburgisches Wassergesetz.
Anlegerechte für Fahrgastschiffe an verpachteten Anlegestellen (Hafenbecken Lange Brücke) werden von dem Dienstleister "Weisse Flotte Potsdam GmbH" koordiniert und vergeben.
Zu den kommunalen Uferanlagen gehören:
- rechtes Ufer Glienicker Brücke
- Berliner Straße vereinzelte Teilabschnitte
- Standort Schiffbauergasse inklusive Anlegesteg und Aussichtsplattform (Seebühne)
- linkes und rechtes Ufer Humboldtbrücke inklusive Lahnungen bis Nuthemündung
- linkes und rechtes Ufer Alte Fahrt und Neue Fahrt (Freundschaftsinsel)
- Hafenbecken Lange Brücke (Neuer Lustgarten, Inselspitze, Havelhof, Hinzenberg)
- Speicherstadt vereinzelte Teilabschnitte
- Neustädter Havelbucht ohne Südufer
- Tornow-, Küsselspitze
- Auf dem Kiewitt
- Fährrampen Seilfähre Kiewitt-Hermannswerder inkl. Havariestege
- Schillerplatz
- Zeppelinstraße; vereinzelte Teilabschnitte
- Bahnhof Griebnitzsee
- Stadtkanal Yorckstraße und Bereich Große Fischerstraße
- Aussichtsplattform “Platz an der Havel“ - Zentrum Ost
- aufgeständerter Weg am Schafgraben
- Havariestege der Fähre Kiewitt-Hermannswerder
- Holzterrasse am Bürgerhaus Schlaatz
- Bäkesteg über den Bäkegraben (Paddengraben) in Klein Glienicke
Nicht benannte Uferanlagen sind in der Baulast der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowei deren Nutzungsberechtigten / Dritte bei Gewässer I. Ordnung oder in der Baulast des Landesumweltamtes für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bei schiffbaren Gewässer II. Ordnung, Nuthe oder in der Baulast landseitiger Eigentümer.