Baumaßnahmen an Verkehrs- und Leiteinrichtungen / Verkehrsmanagement / Straßenbeleuchtung
Erforderliche Unterlagen
Auf einem formlosen Antrag sind die gewünschten Leistungen mit folgenden Informationen darzustellen:
- Was soll wo, wann und wie gebaut werden
- Wer ist der Investor, Bauherr, Auftraggeber
- Wer ist der Auftragnehmer der Planung und Ausführung, ggf. fertige Planungsunterlagen
- bei Befreiung zum Fernwärmeanschluss: Antragsberechtigung (Grundbuchauszug) und Begründung
Die Planungsunterlagen müssen in der äußeren Form der RE-Richtlinie für die Gestaltung von einheitlichen Entwurfsunterlagen im Straßenbau entsprechen. Zur Prüfung von Ausführungsplanungen und Freigabe von Bauausführung werden mindestens benötigt:
- Erläuterung der Baumaßnahme
- Lagepläne im Maßstab 1:500 oder 1:250
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Wenn Sie eine Störung melden wollen, werden folgende Angaben benötigt:
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Was ist defekt? (Straßenbeleuchtung, Ampel, Straßennamenschild, Wegweiser, Parkscheinautomat, Fahrbahnmarkierung oder Verkehrszeichen)
- Beschreibung der Störung
- genaue Ortsangabe (Wohngebiet, Straße und Hausnr. bzw. Kreuzung)
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Name und Telefonnummer (für evtl. Rückfragen)
Fristen
ca. 4 Wochen
Rechtsgrundlagen
Brandenburgisches Straßengesetz
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Vergabeordnung für Bauleistungen
Richtlinien für Lichtsignalanlagen
Weitere Informationen
Sofern Sie an der Vergabe von Planungsleistungen und Bauleistungen interessiert sind, können Sie sich formlos im Bereich Finanzmanagement um die Registratur im ULV-Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bewerben.