Jägerprüfungszulassung 

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen sind beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. zu erfragen.

Gebühren

Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR

Anfallende Gebühren sind beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. zu erfragen.

Fristen

Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung

Weitere Informationen

Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).

Verfahrensablauf

Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.   

Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.

Zuständige Stelle

Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde

Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf

Tel.: 033205 2109-0
Fax: 033205 2109-11
E-Mail: infoljv-brandenburgde 

Voraussetzungen

  • Nachweis über die erfolgte Ausbildung
  • Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung)
  • Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband Brandenburg e. V. zum Ablegen der Jägerprüfung
  • Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr