Jägerprüfungszulassung
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen sind beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. zu erfragen.
Gebühren
Verwaltungsgebühr: 280,00 EUR
Anfallende Gebühren sind beim Landesjagdverband Brandenburg e.V. zu erfragen.
Fristen
Anmeldeschluss 2 Monate vor schriftlicher Prüfung
Rechtsgrundlagen
- § 15 Absatz 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 24 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG), i.V.m. Jägerprüfungsordnung (JPO)
- § 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung (JPO)
- Tarifstelle 6.1.1 Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd (GebOLandw)
Weitere Informationen
Die Ausbildung darf maximal vier Jahre zurückliegen und wird aus anderen Bundesländern anerkannt, wenn der Anforderungskatalog erfüllt wird (§ 3 Abs. 4 und 5 Jägerprüfungsordnung).
Verfahrensablauf
Der Bewerber, die Bewerberin haben spätestens 2 Monate vor der schriftlichen Prüfung beim Landesjagdverband Brandenburg e. V. die Zulassung zur Prüfung zu beantragen und sich anzumelden.
Der Landesjagdverband Brandenburg e. V. ist Beliehener und mit der Durchführung der Jägerprüfungen in Brandenburg beauftragt. Der Antrag erfolgt formgebunden mit den Formularen des Landesjagdverbandes Brandenburg e. V.
Zuständige Stelle
Landesjagdverband Brandenburg e.V. und oberste Jagdbehörde
Landesjagdverband Brandenburg e.V.
Saarmunder Str. 35
14552 Michendorf
Tel.: 033205 2109-0
Fax: 033205 2109-11
E-Mail: infoljv-brandenburgde
Voraussetzungen
- Nachweis über die erfolgte Ausbildung
- Bei Minderjährigen (Jugend-Jagdschein) schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Bei Wiederholungsprüfung schriftliche Bestätigung des Nicht-Bestehens der Prüfung (§ 13 Abs. 2 der Jägerprüfungsordnung)
- Ggf. Erklärung der örtlich zuständigen Jagdbehörde über Anmeldung bei anderer Jagdbehörde bzw. dem Landesjagdverband Brandenburg e. V. zum Ablegen der Jägerprüfung
- Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr