Mitgliedschaft Jugendfeuerwehr 

Erforderliche Unterlagen

  • Eigenhändig unterschriebenes Aufnahmeformular (Erhalt nach Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Wehrführer bzw. Jugendfeuerwehrwart)
  • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen

Das Formular kann über den Wehrführer oder per Post oder Fax an den Fachbereich Feuerwehr geschickt werden.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)

Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF)

Jugendordnung des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg