Mitgliedschaft Jugendfeuerwehr
Erforderliche Unterlagen
- Eigenhändig unterschriebenes Aufnahmeformular (Erhalt nach Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Wehrführer bzw. Jugendfeuerwehrwart)
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen
Das Formular kann über den Wehrführer oder per Post oder Fax an den Fachbereich Feuerwehr geschickt werden.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG)
Verordnung über Aufnahme, Heranziehung, Zugehörigkeit und Ausscheiden der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen (Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF)