Anleiterprobe mit Hubrettungsfahrzeug zum Nachweis des 2. Rettungsweges 

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag mit folgenden Angaben:

  • Beschreibung des Objektes, Adresse des Objektes
  • 3 vorgesehene Terminvorschläge, die mindestens 1 Woche nach Antragstellung liegen
  • Empfänger des Bescheides zum Kostenersatz (mit genauer Anschrift!)

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post oder vorab per Fax zugeschickt werden.

Gebühren

nach der Feuerwehrkostensatzung

Rechtsgrundlagen

§ 29 (1;2;3) Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

§ 34 Gesetz zur Neuordnung des Brand- und Katastrophenschutzrechtes im Land Brandenburg (Brandschutzgesetz – BrSchG)

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam Feuerwehr (Feuerwehrkostensatzung) in der jeweilig gültigen Fassung

Weitere Informationen

Ihren formlosen Antrag auf praktische Erprobung des 2. Rettungsweges stellen sie bitte mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten 1. Termin an den Bereich Feuerwehr.

Bei später eingehenden Anträgen kann unter Umständen eine Durchführung nicht mehr gewährleistet werden. In jedem Fall erhalten Sie noch vor dem Tag der Anleiterprobe schriftlich eine Auskunft zum festgelegten Termin und zum voraussichtlich anfallenden Kostenersatz.