Die "Richtlinie über die amtliche Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in der Landeshauptstadt Potsdam" regelt seit dem 01. Juni 2005 die Zuständigkeiten, die Kennzeichnung und das Kennzeichnungsverfahren baurechtlich erforderlicher Feuerwehrzufahrten im Territorium der Stadt Potsdam, die von öffentlichen Verkehrsflächen auf Grundstücke privater oder öffentlicher Eigentümer führen.
Anlass zur Erarbeitung der Richtlinie war die Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Umsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen beim Verstoß gegen die Forderung des Halteverbotes, vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten gemäß Straßenverkehrsordnung.
- Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und baulichen Anlagen sind verpflichtet, die Anbringung von Hinweisschildern für Zwecke des Brandschutzes entschädigungslos zu dulden. Dieses betrifft insbesondere auch die Anbringung amtlicher Kennzeichnungen an Feuerwehrzufahrtsschildern der Eigentümer.
- Alle vor dem 01.06.2005 im Bestand befindlichen Feuerwehrzufahrtsschilder werden durch den Fachbereich Feuerwehr gesiegelt, wenn es sich um eine offizielle Feuerwehrzufahrt handelt und diese die Größe, Form und Aufschrift mit dem nach der Richtlinie vorgeschriebenen Schild " Feuerwehrzufahrt" vergleichbar sind.