Inanspruchnahme Unterhaltsverpflichteter im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen gemäß § 94 SGB XII Überblick Details Kontakt Beschreibung Prüfung eventueller Unterhaltszahlungen von Verwandten ersten Grades bei Sozialhilfebezug der Unterhaltsberechtigten gemäß einschlägiger Gesetze Eine Heranziehung zum Unterhalt erfolgt nur, sofern der / die unterhaltsberechtigte Verwandte (ersten Grades) Sozialhilfe bezieht. Sie kann erfolgen für: Kindesunterhalt Erwachsenenunterhalt Trennungsunterhalt Erforderliche Unterlagen Einkommen: Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (z. B. Verdienstbescheinigung, ALG-Bescheid, Rentenbescheid ...) bei Selbständigen: 3 Steuerbescheide Vermögen: einen Kontoauszug / Kontostand vom Vormonat Sparbücher, Wertpapiere, Nachweis(e) über Grundvermögen Belastungen: Versicherungspolicen ggf. Unterhaltstitel Mietvertrag Kreditverträge Gebühren keine Rechtsgrundlagen § 94 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) §§ 1601 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterhaltsleitlinien der Bundesländer Verwaltungsstruktur 3891 Arbeitsgruppe Grundsatz, Widerspruch- und Klageverfahren