Örtliche Betreuungsbehörde 

Erforderliche Unterlagen

  • Formulare für die Anregung/ den Antrag zur Einrichtung einer Betreuung sind beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) oder bei der örtlichen Betreuungsbehörde erhältlich.

  • Die Anregung bzw. die Beantragung durch den Betroffenen selbst zur Einrichtung einer Betreuung kann auch formlos erfolgen. Ein Muster finden Sie unter Downloads/ Links.

  • Für Eilverfahren ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Der Antrag auf Registrierung kann formlos erfolgen. Ein Muster finden Sie unter Downloads/ Links.

Gebühren

  • Für die Anregung / den Antrag zur Einrichtung einer Betreuung werden keine Gebühren erhoben.
  • Informationen über Kosten des Gerichts für die Führung der Betreuung erteilt das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht).
  • Für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
  • Für die Registrierung zum/zur beruflichen Betreuer/in wird eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben. 

Fristen

  • Grundsätzlich richtet sich die Bearbeitungszeit nach den vom Betreuungsgericht festgelegten Fristen. In Eilfällen kann das Gericht durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen.