Örtliche Betreuungsbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Formulare für die Anregung/ den Antrag zur Einrichtung einer Betreuung sind beim zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) oder bei der örtlichen Betreuungsbehörde erhältlich.
- Die Anregung bzw. die Beantragung durch den Betroffenen selbst zur Einrichtung einer Betreuung kann auch formlos erfolgen. Ein Muster finden Sie unter Downloads/ Links.
- Für Eilverfahren ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Der Antrag auf Registrierung kann formlos erfolgen. Ein Muster finden Sie unter Downloads/ Links.
Gebühren
- Für die Anregung / den Antrag zur Einrichtung einer Betreuung werden keine Gebühren erhoben.
- Informationen über Kosten des Gerichts für die Führung der Betreuung erteilt das zuständige Amtsgericht (Betreuungsgericht).
- Für die Beglaubigung der Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
- Für die Registrierung zum/zur beruflichen Betreuer/in wird eine Gebühr von 200,00 Euro erhoben.
Fristen
- Grundsätzlich richtet sich die Bearbeitungszeit nach den vom Betreuungsgericht festgelegten Fristen. In Eilfällen kann das Gericht durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen.
Rechtsgrundlagen
§§ 1814 ff Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§§ 271 ff Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§§ 5 ff Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)