Relevante medizinische Unterlagen sind zum persönlichen Begutachtungstermin mitzubringen oder vorab abzugeben.
Gebühren
Die Gebührenerhebung erfolgt auf der Grundlage der gültigen Landesgebührenordnung und ist durch den / die Bürger*in zu begleichen.
Fristen
Das amtsärztliche Zeugnis kann nach Abschluss der amtsärztlichen Untersuchung und / oder Einholung von Zusatzbefunden konsultierter Ärzte ausgestellt werden